KFZ Neuzulassung

Fuer die Zulassung eines Fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung) werden folgende Unterlagen benoetigt:
· Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· COC (Certificate of Conformity) oder auch EG-Uebereinstimmungsbescheinigung

· eVB-Nummer elektronische Versicherungs- Bestaetigung von Ihrer KFZ Versicherung

· Gueltiges Ausweisdokument (Personalausweis im Original) oder Reisepass mit Meldebestaetigung
· bei auslaendischen Staatsbuergern, wird der Pass mit Aufenthaltstitel im Original benoetigt.

· SEPA Mandat (Einzugsermaechtigung) für die KFZ Steuer (finden Sie im Formularbereich)
· Vollmacht (Auftrag und Zulassungsvollmacht finden Sie im Formularbereich)

· Ausdruck der Kennzeichenreservierung (Wunschkennzeichen finden sie hier)

Wichtige Hinweise zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs:
Wohnsitz:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist es nicht mehr zulaessig, ein Fahrzeug an einem Nebenwohnitz anzumelden.
Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug nur am Hauptwohnsitz anmelden (siehe § 6 in Verbindung mit § 46 (2) FZV)

Vorfahrtspflicht:
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren muessen.
Die Zulassungsstelle ueberprueft die Fahrgestellnummer FIN (Fahrzeug Identifizierungs Nummer).
Bei einem Halterwechsel, Umschreibung aus einem fremden Zulassungsbezirk, besteht bei einigen Zulassungstellen Vorfahrtspflicht.
Generelle Vorfahrtpflicht besteht bei Import Fahrzeugen, Re- Importen, und Fahrzeugen die keine Zulasungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Fahrzeughersteller erhalten haben.

Rueckstaende Steuern und Gebuehren:
Eine KFZ Zulassung / Umschreibung kann bei Steuer- und Gebuehrenrueckstaenden nicht erfolgen !!!

Wurde Ihre KFZ Zulassung bzw. KFZ Umschreibung wegen Gebuehren- oder Steuerueckstaenden von der Zulassungsstelle abgelehnt,
ist nach Ausgleich der Rückstände, die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des jeweiligen Kassen- und Steueramtes
und/oder des Hauptzollamtes erforderlich.




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